Seefunkzeugnisse
sind ganz allgemein Funkzeugnisse, die man - sei es in der Berufsschifffahrt oder in der Sportschifffahrt - benötigt, um an Bord eines Wasserfahrzeugs vorhandene Funkanlagen bedienen zu dürfen.
Für die Berufsschifffahrt können heute das
ALLGEMEINE BETRIEBSZEUGNIS FÜR FUNKER (ABZ)
oder das
BESCHRÄNKT GÜLTIGE BETRIEBSZEUGNIS FÜR FUNKER (BBZ)
erworben werden. Diese Berufsfunkerzeugnisse verlieren nach fünf Jahre ihre Gültigkeit.
Nach fünf Jahren müssen Inhaber dieser Zeugnisse nachweisen, dass sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens ein ganzes Jahr zur See gefahren sind. Dann werden diese Zeugnisse für weitere fünf Jahre gültig geschrieben.